GKV Vergleich: eine günstige gesetzliche Krankenversicherung

Der Mitgliedsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zwischenzeitlich einheitlich – und man möchte meinen, dass dies einen Vergleich der GKV unnötig macht. Gleichen sich die meisten Angebote doch auch in Sachen Versicherungsschutz, da sie den gesetzlichen Leistungskatalog erfüllen müssen. Dem ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: mit einem Vergleich gesetzliche Krankenversicherung optimieren, in vielen Fällen lohnt sich dieser Schritt.

Die Kostenfrage steht vor allem in Form von Zusatzbeiträgen im Raum. Diese werden von einigen Krankenkassen eingefordert. Andere hingegen verzichten gänzlich darauf. Auch können Wahltarife / Bonusprogramme dabei unterstützen, die Kosten zu sichern. Die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, Gesundheitskursen etc. kann belohnt werden. Gerade Selbständige können auch mittels einem Tarif mit Selbstbehalt einiges einsparen. Diese Angebote sind auch im Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich berücksichtigt.

Mehr Leistung: Gerade wer großen Wert auf eine leistungsstarke Versicherung legt sollte Angebote online vergleichen. Homöopathie, spezielle Programme für chronisch Erkrankte oder Präventionskurse bieten längst nicht alle Krankenkassen. Es gibt sie jedoch, Tarife mit dem gewissen Etwas – mit mehr Leistung. Hier unsere Empfehlung: Der Vergleich für Gesetzliche Krankenversicherung bietet im zweiten Schritt die Möglichkeit an, eine „Detailsuche“ vorzunehmen. Hier können einzelne Tarifoptionen ausgewählt werden. Eine gute Option, um das Vergleichsergebnis weiter zu verfeinern.

GKV wechseln, richtig kündigen

Wer zu einer neuen Gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, der muss ersteinmal eines tun: dem bisherigen Versicherer die Kündigung aussprechen. Das Kündigungsschreiben sollte persönlich vorbeigebracht oder per Einschreiben verschickt werden. Binnen einer Frist von zwei Wochen muss die Krankenversicherung eine Bestätigung erstellt haben. Eine Voraussetzung gibt es für den Krankenkassenwechsel: die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse muss seit mindestens 18 Monaten laufen. Eine Ausnahme stellt die Erhebung von Zusatzbeiträgen dar: sobald diese vom Versicherer angekündigt werden besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine gute Gelegenheit, um Angebote für Gesetzliche Krankenversicherungen einem Vergleich zu unterziehen.