Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (05.10.2012) hat bestätigt, was eigentlich längst klar ist: bei Vorsatz / Mutwilligkeit muss die Versicherung nicht zahlen. In besagten Fall ging es um einen Fußballspieler, der seinen Mitspieler wohl gefoult hat – und dabei dessen Verletzung gezielt anvisierte. Diesen Vorsatz bereits im Vorfeld des Spiels ankündigte. Die Ankündigung dem Gegner „die Beine zu brechen“ hat er in die Tat umgesetzt. Somit kann es sich hierbei nun wirklich nicht mehr um einen Versicherungsfall handeln, und mit Sport hat diese Aktion sicherlich auch nichts zu tun. Hier geht es vielmehr um vorsätzliche Körperverletzung. Und dass Schadensersatzansprüche…