Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (05.10.2012) hat bestätigt, was eigentlich längst klar ist: bei Vorsatz / Mutwilligkeit muss die Versicherung nicht zahlen. In besagten Fall ging es um einen Fußballspieler, der seinen Mitspieler wohl gefoult hat – und dabei dessen Verletzung gezielt anvisierte. Diesen Vorsatz bereits im Vorfeld des Spiels ankündigte. Die Ankündigung dem Gegner „die Beine zu brechen“ hat er in die Tat umgesetzt. Somit kann es sich hierbei nun wirklich nicht mehr um einen Versicherungsfall handeln, und mit Sport hat diese Aktion sicherlich auch nichts zu tun. Hier geht es vielmehr um vorsätzliche Körperverletzung. Und dass Schadensersatzansprüche / Schmerzensgelder aus eigener Tasche beglichen werden müssen scheint mehr als nur gerecht.

Nun bedeutet dies nicht, dass jedes grobe Foul dazu führt, dass die Private Haftpflicht entstandenen Schaden nicht übernehmen muss. Lediglich, wenn dieses mit dem Vorsatz, einen Schaden zu verursachen, mit einhergeht muss sie nicht zahlen.

Der Vorsatz ist bei wirklich allen Versicherungen vertraglich ausgeschlossen. Wobei die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz sicherlich fließend ist. Hätte erwähnter Fußballspieler sein Vorhaben vorher nicht angekündigt, so wäre er vielleicht nochmals mit blauem Auge davon gekommen. Denn Fouls und Sportunfälle passieren nun einmal. Wobei auch gesagt werden muss: mit der Beteiligung an einem Fußballspiel geht jeder Spieler das Risiko ein, auch mal verletzt zu werden. Ein blaues Auge oder Prellungen müssen hingenommen werden.

Gerade bei Kampfsportarten besteht in aller Regel generell kein Versicherungsschutz durch die Private Haftpflichtversicherung. Bei den meisten Haftpflichtversicherungen sind diese von vornherein ausgeschlossen. Wer sich in den Ring oder auf die Matte begibt, der verzichtet im Unglücksfalle auf Schadensersatzansprüche. Anders kann es auch hier sein, wird mit Vorsatz gehandelt. Wobei ein gewisser Vorsatz beim Boxen ja ohnehin gegeben ist. Wichtig ist es daher, sich auf andere Weise zu versichern: mit einer Unfallversicherung. Wird im Verein trainiert sollte man sich informieren, inwiefern hier eine vereinsübergreifende Unfallversicherung abgeschlossen wurde.