Ein unglücklicher Unfall beim Sport oder im Haushalt – häufig ist nur ein kleiner Fehltritt der Grund dafür, dass eine zeitweilige oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit die Folge ist. Sozusagen „Glück im Unglück“ hat, wer im Besitz einer privaten Unfallversicherung ist.

Definition: gesetzliche und private Unfallversicherung

Arbeitnehmer sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dieser Schutz umfasst jedoch nur Unfälle, die während der Ausübung der Arbeit oder aber auf dem direkten Weg dorthin geschehen sind. Für den privaten Bereich muss also eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, sollen die langfristigen und finanziellen Folgen auch hier abgedeckt sein.

Leistungen

Im Falle von Invalidität oder Tod bietet die Private Unfallversicherung finanzielle Hilfestellung. Dies kann in Form einer einmaligen Zahlung oder auch Rentenzahlung erfolgen. Aber auch Leistungen wie das Krankenhaustagegeld können finanzielle Einbußen ausgleichen. Wie hoch die Zahlung im Falle einer Invalidität ausfällt, dies hängt von ihrer Schwere ab – und natürlich von der vereinbarten Versicherungssumme.

Elementar: die Versicherungssumme

Damit im Ernstfall ein ausreichender Schutz gewährleistet ist sollte ein besonderes Augenmerk auf der vereinbarten Versicherungssumme liegen. Eine Faustregel besagt, dass diese das zwei- bis dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens betragen sollte. In diesem Zusammenhang ist die Progression wichtig. Denn diese erhöht die ausgezahlten Summe bei einer Vollinvalidität.

Optional: schwere Erkrankungen

Nicht nur ein Unfall kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Das Erkranken an Krebs oder ein Schlaganfall – ebenfalls häufige Gründe um für längere Zeit (oder dauerhaft) auszufallen. Hier wird eine separate Versicherungssumme vereinbart. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen Unfall handelt kann dieser Punkt abgesichert werden. Gerade dann, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt kann dies eine sinnvolle Ergänzung der privaten Unfallversicherung darstellen.