Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine sogenannte kombinierte Versicherung. Soll heißen, dass hier verschiedene Einzelversicherungen zusammengefasst sind. Neben Brand, Blitzschlag und Explosion sind hier eben auch Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel abgesichert. Ebenso können Elementarschäden mitversichert werden. Ein wichtiger Punkt ist die Gebäudebrandversicherung. Gerade bei einer Fremdfinanzierung ist diese Feuerversicherung Pflicht, also Voraussetzung dafür, dass ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen werden kann. Dies hat einen nachvollziehbaren Grund: ist ein Feuer erst einmal ausgebrochen, ist die Gefahr eines Totalschadens groß. Daher sollte eine Gebäudebrandversicherung schon aus eigenem Interesse abgeschlossen werden. Wie der Name schon sagt: es geht um Schäden,…